Einreise mit Hund oder Katze

Mit Hund oder Katze nach Schweden reisen – Regeln ab April 2026
Wer mit Hund oder Katze nach Schweden reist, muss einige wichtige Regeln beachten. Dabei spielt es keine Rolle, ob man dauerhaft auswandert, Urlaub macht oder mit einem in Schweden lebenden Tier nach einer Auslandsreise zurückkehrt.
Seit dem 22. April 2026 gelten außerdem neue Anforderungen an die Kennzeichnung und die Angaben im Heimtierausweis.
Die wichtigsten Punkte für Reisende aus Deutschland
1. Tier beim schwedischen Zoll anmelden
Hunde und Katzen müssen bei der Einreise nach Schweden grundsätzlich beim Tullverket angemeldet werden. Bei einer Einreise aus einem anderen EU-Land kann das vorher online oder direkt an der Grenze erfolgen. Wer online anmeldet, erhält eine Bestätigung, die bei einer Kontrolle vorgezeigt werden kann.
Wichtig ist der Satz:
Auch ein Hund, der in Schweden lebt und nur vorübergehend mit ins Ausland fährt, muss bei der Rückreise nach Schweden wieder angemeldet werden.
Das steht tatsächlich so beim Tullverket.
2. Mikrochip
Das Tier muss eindeutig gekennzeichnet sein. Für Hunde und Katzen, die ab dem 22. April 2026 neu gechippt werden, gelten zusätzliche Anforderungen an den verwendeten Mikrochip.
Wird das Tier in Schweden gechippt und soll anschließend einen Heimtierausweis erhalten, muss der Chip von Jordbruksverket zugelassen sein. Wurde das Tier bereits vor dem 22. April 2026 gechippt, muss es normalerweise nicht erneut gechippt werden. Im Zweifel sollte man aber nachweisen können, wann die Kennzeichnung vorgenommen wurde.
Das ist wichtig: Die neue Regel bedeutet nicht, dass jetzt alle älteren Hunde einen neuen Chip brauchen.
3. Heimtierausweis kontrollieren
Seit dem 22. April 2026 müssen im Heimtierausweis der Name und die Adresse der reisenden Tierhalterin oder des Tierhalters eingetragen sein. Außerdem muss die vorgesehene Unterschrift vorhanden sein.
Falls das Tier übernommen wurde und noch die frühere Besitzerin oder der frühere Besitzer im Pass steht, sollte man das vor der Reise mit einem Tierarzt klären.
4. Gültige Tollwutimpfung
Für die Einreise aus Deutschland braucht das Tier weiterhin eine gültige Tollwutimpfung. Die Kennzeichnung muss vor der maßgeblichen Tollwutimpfung erfolgt sein.
Bei einer erstmaligen Impfung darf das Tier üblicherweise erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Wartezeit reisen.
5. Höchstens fünf Tiere im privaten Fahrzeug
Seit dem 22. April 2026 gilt bei privaten Reisen zusätzlich: In demselben privaten Fahrzeug dürfen grundsätzlich höchstens insgesamt fünf Hunde, Katzen oder Frettchen unter den vereinfachten Heimtierregeln reisen.
Beispiele:
- drei Hunde und zwei Katzen: insgesamt fünf, also möglich
- drei Hunde und drei Katzen: insgesamt sechs, deshalb gelten grundsätzlich andere Anforderungen
Ausnahmen kann es etwa für Wettbewerbe oder Training geben.
6. Regeln hängen vom Herkunftsland ab
Für eine Reise aus Deutschland oder einem anderen EU-Land gelten andere Regeln als für eine Einreise aus einem Drittland. Bei Ländern außerhalb der EU können zusätzlich ein Gesundheitszeugnis, eine Tollwut-Antikörperuntersuchung oder die Einreise über einen zugelassenen Kontrollort erforderlich sein.
Diese Übersicht bezieht sich in erster Linie auf private Reisen aus Deutschland und anderen EU-Ländern. Bei einer Einreise aus einem Drittland müssen die Regeln individuell geprüft werden.
